1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit der:
INTERMAIL AG
Flughafenstraße 9
64347 Griesheim
Telefon +49 (6155) 8225-0
info@intermail.ag
Amtsgericht Darmstadt HRB 104069
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 814107425
Vorstand: Philipp Schlanstedt (Vorsitzender), Maximilian Schlanstedt, Moritz Schlanstedt
Vorsitzende des Aufsichtsrates: Christiane Seibert-Schlanstedt
1.2 Mündliche Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ist bei Vertragsschluss auf Seiten des Adressvermieters (Adresseneigentümer) oder des Adressnutzers eine Agentur oder ein Listbroker als Vertreter beteiligt, so gelten ergänzend die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) der Councils DirectMail Services und Listbroker des Deutschen Direktmarketing Verbandes e.V. (DDV) sowie der Handelsbrauch Listbroking. Gleiches gilt, wenn eine Agentur oder ein Listbroker unmittelbar Vertragspartner werden.
1.3 Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zu Stande.
3. Preise, Zahlungsmodalitäten
3.1 Gültig sind die genannten Angebotspreise, Zahlungsziele. bzw. in Ermangelung die Preise der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Bei umfangreichen Aufträgen sind wir berechtigt, vor Abschluss des gesamten Auftrages entsprechend den erbrachten Teilleistungen Teilrechnungen zu erstellen. Soweit Versand- und Portokosten über den Auftragnehmer abgerechnet werden, werden sie separat berechnet und sind im Wege der Vorausleistung sofort rein netto, spätestens drei Tage vor dem vorgesehenen Versandtermin ohne Abzug fällig.
3.2 Entstehen durch die Beschaffenheit des zu verarbeitenden Materials besondere Schwierigkeiten, die den vereinbarten oder üblichen Aufwand erhöhen und die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und hat der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten, kann ein angemessener Preisaufschlag für Mehraufwand gefordert werden.
3.3 Sofern nichts anderes vermerkt ist verstehen sich die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4 Rechnungen mit einem Wert unter EUR 100.- unterliegen einer Administrationsgebühr von EUR 15.-
3.5 Für verauslagte Zölle und Abgaben berechnet INTERMAIL eine Vorlageprovision in Höhe von 1% der Vorschusszahlung, min. aber EUR 5.- pro Vorgang.
4. Lieferung, Verzug
4.1 Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferbedarf der Textform.
4.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu gehört die Abklärung aller technischen Fragen. Ferner hat der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen sowie vom Kunden bereit zustellendes Material rechtzeitig bzw. an dem vereinbarten Anlieferungstermin zu überlassen. Gleiches gilt für die fristgerechte Portovorauszahlung nach Ziff. 3.1.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu bekommen.
4.4 Sofern die in der vorstehenden Ziff. 4.3 geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer bzw. das Versandunternehmen die Frist noch nicht abgelaufen ist.
5. Lettershop- und Versandarbeiten
5.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Sendungen geschieht in branchenüblicher Weise.
5.2 In Anbetracht der täglichen Eingänge kann vom Auftragnehmer keine Kontrolle der Qualität oder Quantität der vom Kunden zu stellenden Materialen erfolgen. Insbesondere trifft den Auftragnehmer keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die vom Kunden anzuliefernden Materialen auch die von ihm gewünschten Voraussetzungen erfüllen.
5.3 Kosten, die aufgrund falscher Anlieferung von Materialen entstehen, sind vom Kunden zu tragen, soweit sie nicht vom Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 5.1 und Ziff. 7 zu vertreten sind.
5.4 Für die dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassenen Drucksachen oder anderer Materialen sowie Anschriften und Karteien wird keine Haftung übernommen, es sei denn, den Auftragnehmer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
5.5 Sollen die dem Auftragnehmer angelieferten Materialen oder zu transportierende Produkte gegen Feuer, Diebstahl, Verlust oder sonstige Schadensfälle versichert werden, hat der Kunde diese Versicherung selbst vorzunehmen.
5.6 Über vorhandenes Restmaterial ist der Kunde zu informieren, sofern es sich in Ansehung des Auftrages um nicht unerhebliche Mengen handelt. Restmaterial wird nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden – unfrei - zurückgesandt. Der Auftragnehmer ist ansonsten berechtigt nach vorheriger Ankündigung an die zuletzt bekannte Kundenadresse 30 Tage nach Auftragsabwicklung das Restmaterial zu vernichten.
5.7 Überschüsse und Fehlbestände am Lagergut werden im Rahmen einer sogenannten Inventur jährlich festgestellt und nach einheitlicher Bemessungsgrundlage (Einkauffakturenwert des Kunden) für jede Warengruppe miteinander verrechnet. Der Saldo wird vorgetragen, aber jährlich ausgeglichen. Die Inventur wird vom Kunden beauftragt
6. Leistungen, Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt sich bei der Erbringung der beauftragten Leistungen unter Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzes (BDSG) der Dienste Dritter zu bedienen.
7. Garantien, Haftung
7.1 Der Auftragnehmer gibt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
7.2 Eine Haftung für die erbrachten Leistungen wird bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei jedem Verschulden sowie im Übrigen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.
7.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch von ihm zu verantwortendes Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Gewährleistung
8.1 Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Der Auftragnehmer behält sich im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Die Rügepflicht nach §377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung. Im Übrigen ist die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen davon abhängig, dass diese innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.
8.2 Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden.
9. Datenverarbeitung
Für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von Daten und die Vermittlung von Adressen und deren Nutzung gilt entsprechend die gesetzliche Vorlage des BDSG in der jeweils aktuellen Fassung. Des weiteren finden die Verpflichtungserklärungen (Datenverarbeitung, Lettershop-Verarbeitung und Datenverarbeitung für Listbroker) und die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) für die Councils DirectMail Services und Listbroker des Deutschen Direktmarketing Verbandes e.V. (DDV) Anwendung.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für den Auftragnehmer vorgenommen.
10.3 Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
10.4 Wird das Eigentum des Auftragnehmers mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer.
10.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.
11. Gefahrübergang, Versand
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ,,ab Werk“ vereinbart.
11.2 Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn er mit eigenen Transportmitteln des Auftragnehmers erfolgt.
11.3 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragsnehmers.
12.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
12.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers, wenn beide Parteien des Rechtsstreites Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
12.4 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.