In Ihrem E-Commerce-Shop bestellen auch Kunden, die außerhalb von Deutschland ansässig sind? Dann müssen Sie die Sendungen für den Zoll vorbereiten. Das kann aufwendig sein und ist mit Kosten verbunden. Für eine vereinfachte Verzollung gibt es die Formulare CN 22 und CN 23. Wie Sie damit eine nachträgliche Verzollung durch Ihre Kunden vermeiden und beim Versand Geld sparen können, erfahren Sie in diesem Artikel. Oder erfahren Sie hier direkt, wie Sie als Händler von CN 22 und CN 23 profitieren.
Waren ins Ausland versenden für Online-Händler
Es kommt oft vor, dass Onlineshops Bestellungen von Kunden aus dem Ausland erhalten. Ausfuhrzölle werden in der Europäischen Union zwar nicht erhoben und im EU-Ausland gibt es auch beim Paketversand keine Zölle auf den Warenwert. Aber in Drittländern wird in der Regel auf die Ware eine Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Im Nicht-EU-Ausland gelten andere Regeln. Dazu zählen innerhalb Europas auch Länder wie die Schweiz, das Vereinigte Königreich oder Norwegen. Hinzu kommen Länder wie die USA und andere Märkte. Grundsätzlich müssen Sie Waren hier bei der Einfuhr ab einem gewissen Warenwert verzollen. Prüft der Zoll die Sendung, kann dafür außerdem eine Zollgebühr anfallen. Haben Onlinehändler dies nicht anders vorbereitet, trägt der bestellende Kunde diese Kosten.
Ein Wachstumshemmer: Kosten für die Verzollung können Kunden vom Kauf abhalten
Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: Sie haben einen Artikel günstig in einem Onlineshop bestellt und bekommen eine Benachrichtigung vom Paketdienstleister oder vom örtlichen Zoll, dass Sie das Paket abholen und verzollen müssen.
Je nach Warenwert können die Zollgebühren sehr hoch sein. Manchmal trägt zwar der Verkäufer die Kosten für die Verzollung, in der Regel bleibt sie aber am Kunden hängen. Die zusätzlichen Kosten, die bei einem scheinbar günstigen Kauf entstehen, führen häufig dazu, dass der Preisvorteil wieder aufgehoben wird.
Der Standpunkt vieler Anbieter ist: „Auf die Verzollungsvorschriften haben wir keinen Einfluss – und sie sind ja allgemein bekannt.“
CN 22 und CN 23 – nutzen Sie Zollformulare für die vereinfachte Verzollung
Die aufwendige Verzollung ist eine unliebsame Überraschung für Kunden. Aber sie lässt sich in vielen Fällen ganz einfach vermeiden: mit den Zollformularen CN 22 und CN 23. Sie wollen außerhalb Deutschlands durchstarten? Dann könnten die folgenden Alternativen zum Paketversand wichtig sein.
Das Zollformular CN 22:
- Für Päckchen und Warensendungen mit einem Wert von bis zu 350 Euro und bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm.
Das Zollformular CN 23:
- Für Päckchen mit einem Wert von mehr als 350 Euro. Der Höchstwert ist von Land zu Land unterschiedlich und kann bei bis zu 600 Euro liegen.
- Bei Paketen
Tipp: Für Briefe, die Drucksachen und andere Dokumente enthalten, können Sie das CN-22-Formular optional verwenden.
Das Formular enthält alle wichtigen Informationen für den Zoll
Das CN-22- oder CN-23-Formular macht die Verzollung einfacher und entlastet Zollmitarbeiter. Die Formulare werden dabei bereits vom Versender erstellt und ausgefüllt. Alle Angaben zu Zolltarifnummer, Inhalt, Wert und Gewicht der Sendung befinden sich direkt auf dem Formular und die Verzollung ist vom Versender vorab geprüft.
Mit CN 22 oder CN 23 ist auf einen Blick ersichtlich, ob Zoll anfällt oder nicht – und es fällt keine Verzollungspauschale an. Der Fulfillment-Dienstleister kann das CN-22-Formular erzeugen und auf die Sendung kleben. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht den kostenintensiven Paketkanal nutzen.
Darum lohnt es sich, vor dem Versand die Tarifnummer zu checken
Ermitteln Sie die Tarifnummer für Waren, die Sie versenden möchten. Dann können Sie mit den Zollbehörden des Ziellandes sprechen, um zu erfragen, welcher Umsatzsteuersatz anfällt. Außerdem erfahren Sie, ob der Einfuhrumsatzsteuer-Tarifsatz zollfrei ist oder zusätzlich sogar noch Zollkosten anfallen.
- Zolltarifnummern geben dem Zoll an, um welches Produkt es sich bei der Sendung handelt. Versenden Sie Waren in Länder außerhalb der EU, ist die Zolltarifnummer in der Zollinhaltserklärung erforderlich.
- Auch bei Retouren muss die Zolltarifnummer angegeben sein.
- Die jeweilige Zolltarifnummer finden Sie auf https://www.zolltarifnummern.de/.
Aufgepasst: Ist der Warenwert der Sendung nicht angegeben, schätzt ihn der Zoll – unter Umständen auch „fantasievoll“
Ist der Sachwert nicht angegeben, nimmt der Zoll im Einzelfall eine Schätzung vor. Die Zollmitarbeiter recherchieren dafür im Internet und nutzen hierfür auch Plattformen wie eBay. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass der Zoll den bei eBay gefundenen Preis als Wert zugrunde legt. Dies kann bei selten gehandelten Waren zu einer starken Abweichung vom tatsächlichen Preis führen. Aufgerufene „Fantasiepreise“ werden so für die Verzollung verwendet. Daher sollten Sie unbedingt den tatsächlichen Warenwert auf Ihren Sendungen angeben.
Die Vorteile von CN 22 und CN 23 und wie Sie davon profitieren
Die CN-22- und CN-23- Formulare können einfach ausgedruckt werden – und müssen nicht auf speziellem grünem Papier gefertigt sein. Der Vorteil, wenn Sie Ihre Sendungen mit einem CN-22-Sticker verschicken: Sie müssen beim Zoll nicht angemeldet werden und Sie müssen keine Zollgebühren zahlen. Ein Versanddienstleister füllt die Zollinhaltserklärung nicht auf Papier aus, sondern in der Onlinefrankierung des E-Commerce-Systems. Das Label wird direkt auf das Paket geklebt. Eine separate Rechnung muss nicht beigefügt werden.
Der zusätzliche Vorteil: Auf herkömmlichen Paketscheinen sind maximal sieben Einträge in der Zollinhaltserklärung möglich. Bei Online-Paketscheinen gibt es diese Begrenzung nicht.
Das CN-22-Formular – so füllen Sie es aus
Damit das Zollpersonal Ihre Zollerklärung lesen und verstehen kann, sollten Sie die Zollerklärung in der vom Weltpostverein UPU festgelegten Weltpostsprache Französisch oder auf Englisch ausfüllen.
Geben Sie an:
- Anlass des Versands
- Genaue Warenbezeichnung
- Anzahl der Waren
- Gewicht in Kilogramm
- Warenwert
- Zolltarifnummer
Ein guter Versanddienstleister berät Kunden vorab
Wenn Sie als Start-up versenden und wachsen wollen, sollten Sie Ihren Fulfilment-Prozess von Anfang an professionell aufstellen. So sind Ihre Kunden ab dem ersten Paket zufrieden – und Sie selbst profitieren von einem großen Sparpotenzial.
Ganz gleich, ob Ihr Versand schon seit Jahren läuft oder ob Sie ihn ganz neu aufziehen wollen – ein guter Fulfillment-Dienstleister prüft ganz genau das Potenzial, das der Versand für Sie bietet. Gute Beratung – auch proaktiv – gehört zu den Vorteilen, die Unternehmen von einem professionellen Partner haben. Sie sind sich unsicher, wie Sie Ihre Zollabwicklung handeln sollen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten unsere Kunden vorab, damit ihr Versand läuft und deren Kunden zufrieden sind. Mit einem CN 22 oder CN 23 läuft alles glatt.